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Priesterweihe

Priesterliches Amt – getragen von der sakramentalen Sendung

Dem Pfarrer ist die Aufgabe übertragen, in der Pfarrei das Bewusstsein dafür wachzuhalten, dass sie Teil der Gesamtkirche ist. Deshalb wird er vom Bischof durch die Priesterweihe, das bedeutet die grundsätzliche „In-Dienst-Nahme“ zur Feier der Sakramente, zum Priester geweiht und dadurch zur Gemeindeleitung befähigt.

Denn wie der Körper einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Körpers aber, obwohl es viele sind, ein Körper sind, so auch Christus. Denn in einem Geist sind wir alle getauft in einen Leib, es sei Juden oder Griechen, es sei Sklaven oder Freie, und alle sind mit einem Geist getränkt Quelle: 1. Korinther 12,12-13

Sakramente sind Zeichen der Verbindung mit Gott. Es gibt viele solcher Zeichen: Jesus Christus selbst ist ein „Zeichen“, das Wort Gottes ist es, die Kirche, ein Werk der Nächstenliebe…

Sieben solcher Zeichen benennen wir ausdrücklich als Sakramente unserer Kirche:
Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Priesterweihe, Ehe.
Alle diese Zeichen haben, auch wenn sie von einzelnen gefeiert werden, jeweils für die ganze Kirche Bedeutung. Das Sakrament bezeichnet die Verbindung der ganzen Gemeinde mit Gott und untereinander. Die feiernde Gemeinde genügt sich nicht selbst, sondern sie weist immer über sich hinaus: Weltkirche – Bistum – Gesamtgemeinde und Heilige – Lebende – Tote.

Da die Sakramente immer die ganze Gemeinde betreffen, soll sie vom Leiter der Gemeinde, dem Pfarrer, gefeiert werden. Ausnahmen sind Notfälle, wenn zur Aufnahme in die Gemeinde
(Taufe) nicht immer ein Pfarrer zur Verfügung steht oder die Lebensgemeinschaft zweier Partner (Ehe), bei der ein Geistlicher lediglich assistiert.

Dem Pfarrer ist die Aufgabe übertragen, das Bewusstsein der Gemeinde wachzuhalten, dass sie Teil der Gesamtkirche ist. Deshalb wird er vom Bischof durch die Priesterweihe, das be-
deutet die grundsätzliche „In-Dienst-Nahme“ zur Feier der Sakramente, zum Priester geweiht und dadurch zur Gemeindeleitung befähigt. Später wird der Priester dann vom Bistum be-
wusst als Bindeglied zur Gesamtkirche in eine Pfarrei geschickt und mit der Übertragung der Pfarrstelle zum Pfarrer ernannt.

Eine Frage in diesem Zusammenhang ergibt sich durch die Dienste der Priester, die nicht Pfarrer/Gemeindeleiter sind, aber trotzdem der Feier eines Sakramentes vorstehen. Das sind Kapläne, Vikare, Subsidiare, Ruhestandsgeistliche, Kooperatoren (priesterliche Mitarbeiter) und außerdem die Diakone. Sie alle sind geweiht, sind aber nicht Pfarrer. Die Kirche sieht solche Personen durch ihre jeweilige Weihe zur Gemeindeleitung dazugehörend und somit als Assistenten des Pfarrers, die ihn in seiner Aufgabe unterstützen.
Ungeklärt allerdings – und damit offen! – ist die Rolle der weiteren hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger, die nicht geweiht sind. Sie gehören als Gemeindereferent/innen und
Pastoralreferent/innen ebenfalls zur Gemeindeleitung und damit zum Amt. Es wäre deshalb eigentlich nur konsequent, wenn sie im Sinne ihrer Teilnahme am Leitungsamt eine Weihe
erhielten und dann ebenfalls der Feier der Sakramente vorstehen könnten. Ansonsten reduziert sich der Unterschied zwischen den Seelsorgerinnen und Seelsorgern darauf, was der eine darf und die anderen nicht.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Kirchenleitung in Rom durch ihr momentanes Verhalten dazu beiträgt, dass das Verständnis von Eucharistie und Amt schwindet, wenn nicht
sogar zerstört wird. Durch den Priestermangel wird es mehr und mehr dazu kommen, dass die Gemeinden am Sonntag nicht mehr ihr wichtigstes Sakrament, die Eucharistie, feiern können. Schon jetzt gibt es Gemeinden, die keinen Pfarrer mehr haben bzw. denen für einen Sonntag kein Priester zur Verfügung steht. Vor die Alternative gestellt, ob die Gemeinde dann allein einen nichteucharistischen Gottesdienst feiert oder ob ein fremder Priester geholt wird, um Eucharistie zu feiern, entscheiden sich viele Gemeinden für die erstere Alternative: Sonntagsgottesdienst ist Gemeindegottesdienst!
Dadurch werden die Eucharistie und der Priester, der ihr vorsteht, immer bedeutungsloser.

Der Priestermangel ist, wie oben gesagt, nicht allein Konsequenz aus dem schwindenden Glauben der Gesellschaft. Er ist auch Folge eines Versäumnisses der Kirchenleitung, die endlich andere Zugangswege zum kirchlichen Amt öffnen muss. Theologisch lässt es sich begründen und es gibt auch schon vernünftige praktische Überlegungen. Verheiratete können Priester sein, die in einer Gemeinde die Eucharistiefeier leiten, aber nicht als Pfarrer die Gemeindeleitung übernehmen. Daneben gibt es dann wie bisher die unverheirateten Priester, die auch Pfarrer sein können. Das könnten auch zölibatär lebende Frauen sein. Die entsprechenden Berufungen sind da. Man muss sie nur zulassen. Die Deutsche Synode von 1975 hatte sich längst für die Weihe von Verheirateten ausgesprochen. Und auch heute beim „Synodalen Weg“ und auf Ebene der Weltkirche verstummt die Diskussion nicht.

Die Priesterweihe bleibt aber die Voraussetzung für die Übertragung des Pfarrer-Amtes. Mit ihm sind die Leitung der Pfarrei und die Leitung der sakramentalen Feiern verbunden. Mit dem Amtsträger (und seiner „Assistenz“) bildet jede Gemeinde das Zueinander von Gott und Menschen ab.
Die Weihe des Amtsträgers dient als ein Zeichen der Verbindung der Gemeinde mit Gott, ein Sakrament.

(Autor: Alexander Brückmann)

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