Aktuelle Informationen zur Kirchliche Immobilien Strategie – KIS
Es stehen künftig weniger Finanzmittel zur Verfügung, weil die Kirchensteuereinnahmen zurück gehen. Im Bistum Limburg wird mit einem Fehlbetrag von 101 Mio Euro pro Jahr ab dem Jahr 2035 gerechnet, wenn wir so weiter machen, wie bisher. Das muss irgendwie kompensiert werden.
Das Bistum stellte den einzelnen Kirchengemeinden für deren Finanzhaushalte aus Kirchensteuermitteln nach einem Schlüssel Beträge zur Verfügung. Darunter sind auch Mittel für die Bewirtschaftung und den Unterhalt der Gebäude.
Mit KIS sollen jetzt alle Immobilien wegen ihrer weiteren Verwendung und Notwendigkeit auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei sind die Kirchen, die Gemeindehäuser und die Pfarrhäuser im Blick. Die Kindertagesstätten werden hier nicht mitbehandelt.
Im Laufe der Phase 1 wurde eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Ein Unternehmen wurde beauftragt, den Zustand der Immobilien zu untersuchen und aufzulisten. Diese Liste wurde durch unsere Verwaltung geprüft. Mit Hilfe der Ortsausschüsse, des Pfarrbüros und des Pastoralteams wurden sodann die Nutzungsart und -Häufigkeit für jeden Raum aufgelistet.
Der Verwaltungsrat, der für die Entsprechenden Entscheidungen und Beschlüsse zuständig ist, hat jetzt den Einstieg in die Phase 2 beschlossen. Dazu wurde vorab der Pfarrgemeinderat angehört.
Ein Projektteam wird nun gebildet, dem vom Ordinariat einen Vorschlag für alle einzelnen Gebäude übermittelt wird zur Diskussion und zur Vorbereitung einer Entscheidung. Als Kriterien hierfür werden vom Bistum benannt: Pastoral notwendig?, Wirtschaftlich sinnvoll?, Personell leistbar?, Ökologisch verantwortlich?. Die Pfarrkirche St. Katharina, das Alte und Neue Pfarrhaus in Schwalbach (Zentrales Pfarrbüro und Pfarrerwohnung) und das Gemeindehaus in Schwalbach (zum Zentralen Pfarrbüro) gelten dabei vorab als weiterhin erforderlich.
Das Projektteam hat die Aufgabe, dem Ordinariat ein Konzept zu Umsetzung vorzuschlagen. Nach Genehmigung dieses Konzeptes wird es der Gemeindeöffentlichkeit vorgestellt. Abschließend muss der PGR und anschl. der VRK jeweils einen Beschluss dazu fassen.
Pfr. Alexander Brückmann